Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Existenzabsicherungen überhaupt. Arbeitskraftverlust bedeutet meistens auch einen totalen Einkommensverlust, es sei denn der Lebenspartner generiert noch Einkommen oder es existieren zusätzliche Einkommensarten, wie z.B. Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bis Jahrgang 1960)
und Erwerbsminderungsrente (ab Jahrgang 1961) reichen in den seltensten Fällen aus. Daher ist eine zusätzliche private Absicherung unbedingt anzuraten. Sie gibt es in verschiedenen Varianten.
Varianten der Arbeitskraftabsicherung